AGB | Ferienhäuser Cape Coral - Florida | Intervillas Florida

Allgemeine Vertragsbedingungen

gültig ab 20. Dezember 2023

1. Vorwort

Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und Intervilla. Wir empfehlen Ihnen, die nachfolgenden Allgemeinen Vertragsbedingungen sorgfältig zu studieren.

2. Vertrag

Mit Ihrer schriftlichen (inkl. E-Mail) Buchung schliessen Sie einen Vertrag mit Intervilla ab. Von jenem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag sowie die vorliegenden Vertragsbedingungen für Sie und Intervilla wirksam. Sie erhalten von Intervilla umgehend eine Buchungsbestätigung. Sie anerkennen mit Ihrer Anzahlung den Vertragsabschluss aufgrund der Buchungsbestätigung. Sonderwünsche Ihrerseits können wir nur als unverbindlichen Wunsch entgegennehmen. Auf dessen Erfüllung besteht kein Rechtsanspruch.

3. Preise

Ist nichts anderes vermerkt, sind die publizierten Preise pro Person und Tag für das gesamte Mietobjekt in der entsprechenden Preisperiode zu verstehen. Die publizierten Preise gelten bis zum Update der Website. Nicht im Mietpreis enthalten ist eine Gebühr für das Haus für anfallende Stromkosten. Nicht benutzte Gebühren werden zurückerstattet. Sales- und Tourist-Taxen sind in den Preisen eingeschlossen. An- und Abreisetag sind jeweils abhängig der Verfügbarkeit frei wählbar.

4. Nebenkosten

Die Kosten für Wasser, Kehrichtentsorgung die während der Mietperiode anfallen, sind Bestandteil des Mietpreises. Energie- und Telefonkosten sind nicht im Mietpreis enthalten und werden mit der Gebührenrückerstattung verrechnet. Die Energiekosten entsprechen dem lokalen Tarif zuzüglich Steuer.

5. Zahlungen

Die gesamte Mietsumme für das gebuchte Mietobjekt ist vor Antritt der Mietperiode zu bezahlen, und zwar wie folgt:

  • 35 % der Gesamtsumme sind innerhalb von 7 Tagen nach der Buchung anzuzahlen.
  • Der Restbetrag (inkl. Kaution für anfallende Kosten wie Strom/Telefonrechnung/allfällige Schäden) ist spätestens 30 Tage vor Mietbeginn an Intervillas zu überweisen.

Bei kurzfristigen Buchungen von weniger als 30 Tagen vor Mietbeginn ist die Gesamtsumme sofort bei der Buchung fällig und an Intervillas zu zahlen.

6. Annullationskosten

  • Kostenlose Stornierung bis 180 Tage vor Mietbeginn, Bearbeitungsgebühr nach 7 Tagen ab Buchung 3 % des Rechnungsbetrages bis max. $250/€250.
  • 35 % des Rechnungsbetrages 180 bis 60 Tage vor Mietbeginn
  • 50 % des Rechnungsbetrages 60 bis 30 Tage vor Mietbeginn
  • 100 % des Rechnungsbetrages innerhalb von 30 Tagen vor Mietbeginn
  • Intervillas behält sich das Recht vor, eine Buchung innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Buchung zu stornieren (z.B. im Falle einer Doppelbuchung/gleichzeitigen Buchung durch den Eigentümer).

Massgebend ist das Eintreffen Ihrer Mitteilung bei Intervillas (bei Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend). Wird das Objekt nicht oder verspätet übernommen, bleibt der gesamte Rechnungsbetrag geschuldet. Wir empfehlen Ihnen dringend, gleichzeitig mit der Buchung eine Annullationsversicherung bei der Versicherung Ihres Vertrauens abzuschliessen. Sie deckt die Annullationskosten bei Rücktritt infolge Krankheit, Unfall, Todesfall des Mieters, Mitreisender oder naher Angehöriger (gegen Vorlage eines ärztlichen Attests) etc.

7. Preisänderungen

Die Objektbeschreibungen und Preiskalkulationen sind mit Sorgfalt vorgenommen worden. Trotzdem können Leistungs- und/oder Preisänderungen nach Vertragsabschluss nicht ausgeschlossen werden. Allfällige Änderungen werden Ihnen sofort nach Bekanntgabe mitgeteilt. Preisänderungen bis 20 Tage vor Mietbeginn können ausfolgenden Gründen möglich sein: Mietpreisänderung infolge eines Upgrades eines Mietobjektes, Erhöhung oder Einführung von Abgaben und Steuern auf bestimmten Leistungen. Sollte eine Preiserhöhung mehr als 10% betragen, steht Ihnen das Recht zu, innerhalb von fünf Tagen nach Erhalt der Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erfolgte Zahlungen werden Ihnen umgehend nach einer Stornierung rückvergütet.

8. Unterlagen und Verlängerung

Nach vollständiger Schlusszahlung und frühestens vier Wochen vor Abreise, erhalten Sie die entsprechenden Hausunterlagen für das gebuchte Mietobjekt. Wenn Sie den Aufenthalt verlängern möchten, sprechen Sie dies frühzeitig mit Intervilla ab.

9. Ersatzmietobjekt oder Auflösung des Vertrages durch Intervilla

Intervilla kann Ihnen, wenn nicht voraussehbare oder nicht abwendbare Umstände dies erfordern, ein gleichwertiges Ersatzobjekt zuweisen. Intervilla ist berechtigt, den Vertrag vor oder während der Mietdauer aufzuheben, wenn nicht vorhersehbare oder abwendbare Umstände die Übergabe des Mietobjekts verunmöglichen, die Mieter oder das Objekt gefährden oder die Leistungserbringung dermassen beeinträchtigen, dass der Vertragsvollzug nicht mehr zumutbar ist. Bereits erfolgte Zahlungen werden, allenfalls unter Abzug für erbrachte Leistungen, zurückbezahlt. Intervilla ist in keinem Fall schadenersatzpflichtig.

10. Gebühren für anfallende Kosten

Es wird eine Gebühr für das Haus erhoben, um die anfallenden Kosten wie Strom oder Telefongebühren zu decken. Für die Bootmiete wird eine Gebühr erhoben, um die Kosten der SeaTow-Versicherung sowie allfällige Schäden zu decken. Diese Gebühr ist Vertragsbestandteil und wird im Rahmen der Gesamtzahlung hinterlegt. Die Abrechnung dieser Gebühren erfolgt innert 14 Tagen nach Beendigung der Mietdauer. Bei kostenpflichtiger Nutzung des Telefons kann sich die Abrechnung bis ca. 6 Wochen verzögern. Mit der Gebühr für das Mietobjekt werden die Nebenkosten gem. Art. 4 verrechnet. Die Gebühr kann ebenfalls zur Abdeckung von entstandenen Schäden am Mietobjekt verwendet werden. Wird die Gebühr bedingungslos zurückerstattet, wird dadurch eine spätere Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nicht ausgeschlossen. Die Gebühr für ein Boot wird innert 14 Tagen nach Beendigung der Mietdauer zurückerstattet. Allfällige Schäden werden vor Ort durch einen Fachmann protokolliert und mit der Rückzahlung der Gebühr verrechnet.

11. Belegung

Das Mietobjekt darf nur mit der vorgesehenen Anzahl Personen belegt werden (Kinder und Kleinkinder inbegriffen). Zusätzliche Personen können vom Hausverwalter abgewiesen oder gesondert in Rechnung gestellt werden. Ein Recht, das Mietobjekt zur Überlassung an Dritte ist ausgeschlossen. Sollte der Mieter nachträglich planen, das Mietobjekt an Dritte oder Gäste teilweise oder vollständig zu überlassen, ist vorgängig die Bewilligung von der Hausverwaltung vor Ort oder von Intervilla einzuholen. Intervilla ist berechtigt, die Mietpreise entsprechend anzupassen und dies mit den Gebühren zu verrechnen. Eine nichtbewilligte Aufnahme von weiteren Personen für das jeweilige Mietobjekt berechtigt Intervilla zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages ohne Rückerstattung für restliche Miettage.

12. An/Rückreise

Das Mietobjekt kann mit Datum des Mietbeginns ab 16 Uhr Lokalzeit übernommen werden. Am Abreisetag bis spätestens um 10 Uhr erfolgt die Rückgabe an die örtliche Hausverwaltung. Andere An/Rückreisetermine sind wie unter Art. 3 erwähnt, schriftlich zu vereinbaren. Der genaue Rückgabetermin ist 2 Tage vor Abreisetermin mit der örtlichen Verwaltung zu vereinbaren. Erfolgt keine ordentliche Rückgabe des Mietobjektes, ist der Mieter verpflichtet, den daraus entstanden Schaden zu übernehmen. Die Schadenshöhe wird dem Mieter mitgeteilt und mit den Gebühren verrechnet, sofern deren Höhe dafür ausreicht.

13. Haustiere

Haustiere sind grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen sind möglich, sofern dies in der Buchungsbestätigung ausdrücklich vermerkt ist.

14. Pflichten des Mieters

Das Mietobjekt ist sorgfältig zu gebrauchen. Die Reinigung der Kücheneinrichtungen, des Geschirrs und Bestecks ist Sache des Mieters (und nicht in der Endreinigung inbegriffen). Ein Pool wird wöchentlich von einem Fachmann überprüft und wird entsprechend gewartet. Die Entfernung von oberflächlicher Verschmutzung ist Sache des Mieters. Verursacht der Mieter oder Mitbenutzer einen Schaden, ist dieser unverzüglich der Hausverwaltung vor Ort zu melden. Der Mieter haftet für allfällige von ihm oder den Mitbenutzern verursachten Schäden. Intervilla ist berechtigt, alle vom Mieter verursachten Schäden ohne weitere Frist zu beheben und die Kosten dafür mit der Rückerstattung der Gebühren (Haus/Boot) zu verrechnen. Sollten die Kosten für die Behebung des Schadens die Höhe der Gebühren übersteigen, ist der Mieter verpflichtet, den noch ausstehenden Betrag unverzüglich auszugleichen.

Es ist dem Mieter gestattet, bei einem Kabinenboot die sanitären Einrichtungen und den Küchenbereich zu benutzen. Bedingung ist, dass alles wieder gereinigt abgegeben werden muss. Die Toilette muss desinfiziert werden und der Abwassertank muss ausgepumpt sein. Werden diese Arbeiten nicht erledigt, wird eine Reinigungspauschale von $ 300 erhoben.

15. Beanstandungen, Schadenersatz

Sollte das Objekt nicht in vertragsgemässem Zustand sein, ist dies der örtlichen Hausverwaltung innert 24 Stunden zu melden. Falls diese den Mangel nicht innerhalb nützlicher Frist beheben kann, ist Intervilla zu benachrichtigen. Nach Ablauf dieser Frist muss der Mieter den Nachweis erbringen, dass weitere Schäden oder Mängel nicht durch ihn verursachten worden sind. Sämtliche Protokolle sind auszufüllen und aufzubewahren. Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass das Mietobjekt als Ferienhaus gilt und von verschiedenen Personen genutzt wird und entsprechend höhere Abnutzung aufweisen kann. Kleinere Mängel, die die beschriebene Nutzung des Mietobjektes nur unwesentlich beeinträchtigen (geringe Verschmutzung, Stromunterbrüche, Ausfall der Wasserversorgung, Defekt von technischen Geräten etc.) berechtigen nicht zu Mietpreisreduktionen oder gar Schadenersatz. Erfolgt bei nicht versteckten Mängeln keine unverzügliche Anzeige bei Mietantritt, wird Mängelfreiheit des Objektes vermutet. Stellen sich die Mängel während der Mietdauer ein, gelten dieselben Regeln. Die örtliche Hausverwaltung resp. Intervilla sind nicht berechtigt, Forderungen anzuerkennen. Allfällige Forderungen sind innert vier Wochen nach vertraglichem Mietende Intervilla schriftlich anzumelden und die notwendigen Beweismittel (Bilder, Bestätigung des Hausverwalters) vorzulegen. Sofern Sie ob genannte Regeln nicht einhalten, verwirken Sie alle Rechte auf Schadenersatz.

16. Haftung von Intervilla

Sollte das Mietobjekt nicht vertragskonform sein, ist Intervilla bemüht, Ihnen ein gleichwertiges Ersatzobjekt zur Verfügung zu stellen. Ist dies innerhalb nützlicher Frist nicht möglich oder lehnen Sie dieses aus objektiv wichtigen Gründen ab, so vergütet Ihnen Intervilla einen allfälligen Minderwert, wenn Intervilla ein Verschulden trifft. Sollte Ihnen aufgrund schuldhaft verursachter Vertragsverletzung durch Intervilla ein Schaden entstehen, steht Intervilla ein. Die gesetzliche Haftung für andere als Personenschäden (z.B. Sach- und Vermögensschäden) ist auf den Mietpreis beschränkt (wobei die Forderung allerbeteiligten Personen zusammengezählt werden). Sollten auf die Leistungen von Intervilla internationale Abkommen oder nationale Gesetze zur Anwendung gelangen, welche die Haftung weiter beschränken oder ausschliessen, so gelten diese Abkommen oder Gesetze. Ist der Schaden auf folgende Ursachen zurückzuführen, haftet Intervilla nicht:

  • Handlungen oder Unterlassen Ihrerseits oder einer mitbenutzenden Person;
  • unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, die an der Erbringung der vertraglichen Leistungen nicht beteiligt sind;
  • höhere Gewalt oder Ereignisse, welche Intervilla, der Vermittler oder Hilfspersonen (z.B. Hausverwaltung) trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwehren konnte wie Lärmemissionen, Bauarbeiten, Ungeziefer etc.
  • Benützung von Schwimmbädern, Kinderspielplätzen, Sporteinrichtungen aller Art (wie z.B. Tennis-, Fussballplätze, Trainingseinrichtungen). Die Benützung dieser Einrichtungen geschieht auf eigene Gefahr
  • Schäden und Verluste infolge Einbruchdiebstahl
  • Alle Angebote von Intervilla umfassen Villen, die sich nicht in Ferienanlagen oder reinen Urlauber-Städten befinden. Die Villen liegen in sehr guten Wohngebieten, die von Amerikanern und auch von Europäern als Haupt- oder Zweitwohnsitz benutzt werden. Es ist möglich, das in unmittelbarer Nähe unserer Villen Häuser gebaut- oder renoviert werden. Die dadurch anfallenden Bautätigkeiten und deren Lärmemissionen berechtigen zu keinem Rechtsanspruch für eine Mietminderung oder sonstigem Abzug. Dies sind normale Vorgänge, die in einer Wohngegend vorkommen können und werden mit Abschluss des Mietvertrages ausdrücklich und vorbehaltlos akzeptiert.

Für ausservertragliche Haftung gelten diese Bestimmungen analog. Die Haftung für Hilfspersonen wird ausdrücklich ausgeschlossen. Internationale Abkommen und nationale Gesetze mit weitergehenden Haftungsbeschränkungen oder Ausschlüssen gehen vor.

17. Versicherungen

Wir empfehlen Ihnen, vor Reiseantritt eine Reiseversicherung sowie eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen, sofern Sie entsprechende Versicherungen nicht bereits in genügendem Deckungsumfang abgeschlossen haben. Wenn bei einem Mietobjekt ein Boot zur Benutzung vorhanden ist, muss der Abschluss einer Skipperhaftpflichtversicherung bei Übergabe des Bootes nachgewiesen werden.

18. Gerichtsstand

Der Vertrag untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht. Der Gerichtsstand ist Zürich.

19. Bankverbindung

Informationen für CH-Bürger und andere

INTERVILLA GMBH
Zürcher Kantonalbank
Postfach
8010 Zürich
Switzerland
Konto-Nr/IBAN
CH92 0070 0110 0024 4878 7
Bankenclearing
700
BIC (SWIFT)
ZKBKCHZZ80A

Informationen für EU-Bürger und andere

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Kaiserstrasse 17
79761 Waldshut-Tiengen
Germany
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